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Was darf ich fahren? |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). |
Wo liegen die Hürden? |
Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren |
Wie viele Fahr- und Theoriestunden? |
Übungsstunden: nach Bedarf |
Was muss ich mitbringen? |
Lichtbild ( biometrisch ) |
Was darf ich fahren? |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7 t |
Wo liegen die Hürden? |
Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren |
Wie viele Fahr- und Theoriestunden? |
Übungsstunden: nach Bedarf |
Was muss ich mitbringen? |
Lichtbild ( biometrisch ) |
Was darf ich fahren? |
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. |
Wo liegen die Hürden? |
Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren |
Wie viele Fahr- und Theoriestunden? |
Theorie: 2,5 x 60 Min. |
Was muss ich mitbringen? |
Spaß und gute Laune! |